TGD

TGD: Abgabe im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes (TGD) erlaubt
TGD-AB: Abgabe ist im Rahmen des TGD nur auf Basis besonderer veterinärmedizinischer Erfordernisse gestattet und der Einsatz ist durch geeignete objektivierbare diagnostische Maßnahmen zu rechtfertigen.
TGD/NE = Abgabe zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln nur im Rahmen des TGD erlaubt /Abgabemöglichkeit zur sonstigen peroralen Anwendung nicht eingeschränkt

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